Überspannungsschutz Blitzschutz PV Typ 2 ( Typ C) 1000V DC
PV Überspannungsschutz aufgrund Blitz oder Trafostörungen können erhebliche Schäden oder Brände verursachen.
Mit einem Überspannungsschutz, Schützen Sie Ihre anlage vor Schäden.
Überspannungs-Schutzgeräte Typ 2 (SPD Typ 2), die sogenannten Überspannungsableiter, werden als zweite Schutzstufe nach den Blitzstromableitern sowie zur Begrenzung von Blitzüberspannungen aus Ferneinschlägen oder von Schaltüberspannungen eingesetzt. Überspannungsableiter werden für einen Stoßstrom nach der Impulsform 8/20 μs ausgelegt. Diese Überspannungs-Schutzgeräte werden üblicherweise mit Varistoren ausgeführt und lassen keinen Netzfolgestrom zu. Sie müssen auf thermische Überlastung überwacht werden und sind deshalb auch mit einer Einrichtung versehen, die im Falle einer Überlastung das Überspannungs-Schutzgerät vom Netz trennt und diesen Zustand optisch oder mittels Leittechnik signalisiert.
Überspannungsableiter werden koordiniert zu Blitzstromableitern als Überspannungs-Schutzgeräte Typ 2 verwendet. Sie werden in der festen Installation z. B. in der Unterverteilung eingesetzt.
INFO
Überspannungsschutz ist spätestens seit Dezember 2018 Pflicht. Dies gilt für nahezu alle Gebäude, die an Stromnetze angeschlossen sind. Das Nachrüsten, ob in Altbau oder auch jüngeren Gebäuden, wird hingegen erst dann zur Pflicht, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der bestehenden Anlage stattfindet. Das Ziel der VDE-Elektronomen ist es stets, die Sicherheit der Nutzer eines Stromanschlusses sicher zu stellen und zu erhöhen. Die Neuerungen der Norm tragen dazu entsprechend bei.
Technische Informationen:
- Auslösecharakteristik: C (II)
- Pohlzahl: 2/4
- Nennableitstoßstrom: 20kA
- MAX. Imax-Strom: 40 kA
- Spannungsschutz UP: 3P 3,8 kV / 2P 2,2kV
- Max Betriebsspannung Ucpv: 1000 / 1050 V
- Reaktionszeit: <25 ns
- Arbeitstemperatur: -40°C - + 80°C
- Arbeitsfeuchtigkeit: 30% - 90%
- Montage: Hutschiene DIN (TH/TS 35)
- Schutzart: IP20
- CE-Zertifikat
Erwerb zu einem Umsatzsteuersatz von 0%
Die in der Rechnung mit 0% USt ausgewiesenen Photovoltaik Komponenten sollen ausschließlich für den eigenen Betrieb einer Photovoltaik Anlage bis maximal 30 KwP im Zusammenhang mit einer Privatwohnung (Haus) erworben werden (Wohnungsnahe Errichtung).
Ein Weiterverkauf der erworbenen Gegenstände widerspricht der Fördermaßnahme des JStG 2022 des Bundesfinanzministeriums - der „Umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesfinanzministeriums.